Ausbildung

zum Büchsenmacher

Der Ausbildungsberuf Büchsenmacher und Büchsenmacherin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 22, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Die Büchsenmacherausbildung findet im Rahmen des dualen Ausbildungsprinzips statt, das heißt der Azubi erhält die praktische Ausbildung im Handwerksbetrieb, die theoretische an einer der folgenden staatlichen Schulen.
 

Darüber hinaus bietet die Suhler Berufsfachschule für Büchsenmacher eine dreijährige Ausbildung mit Praktika in den einzelnen Jagdwaffenfertigungsbetrieben bzw. bei selbstständigen Büchsenmachern an. Absolventen haben nach ihrer dreijährigen Ausbildung auch die Möglichkeit, die Gesellenprüfung auf Antrag beim Gesellenprüfungsausschuss der Büchsenmacherinnung für Mitteldeutschland abzulegen.
Der Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung wurde vollständig neu strukturiert und beruht auf dem Lernfeldkonzept. Um eine bessere Beschulung zu gewährleisten, werden für das erste Ausbildungsjahr die Lernfelder des Rahmenlehrplans für die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/ zur Feinwerkmechanikerin übernommen. Wir empfehlen dennoch, das erste Ausbildungsjahr nicht an irgend einer Berufsschule zu absolvieren, sondern gleich an einer der beiden Büchsenmacherschulen.

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